16.01.2024

Innovationspreis Münsterland: Abgabefrist verlängert

Der Innovationspreis Münsterland 2023/24 steht unter dem Motto "Fortschritt. Innovativ. Gestalten. Das Münsterland denkt voraus." Noch bis zum 15. Februar 2024 können sich Betriebe um das Preisgeld von 4.000 Euro sowie die auf das Unternehmen zugeschnittene Produktion eines Image- oder Produktvideos bewerben.

Der Münsterland e. V. vergibt den Preis alle zwei Jahr in den Kategorien „Wirtschaft“, „Wissenschaft trifft Wirtschaft “, „Start-up“, „digitale Geschäftsmodelle“ sowie „klein und pfiffig“.

Neu ist in diesem Jahr, dass jede Bewerberin und jeder Bewerber die Chance hat, sich zusätzlich zu den Kategorien auf dem „Transformationspreis/Nachhaltigkeitswirkung“ zu bewerben. Mit diesem Preis sollen besonders nachhaltige Innovationen ausgezeichnet werden.

Verbunden ist ein Preisgeld von 4.000 Euro und ein eigens für die Preisträger entwickelter Image-/Produktfilm. Bei den Überlegungen, sich an diesem Wettbewerb zu beteiligen, sollte berücksichtigt werden, dass eine Auszeichnung mit einem großen Marketingeffekt verbunden ist und bereits eine Teilnahme zu einem Imagegewinn beiträgt.

Die Marktreife des eingereichten innovativen Produktes, Verfahrens oder der innovativen Dienstleistung muss zwischen dem 1. März 2022 und dem 31. Januar 2024 erlangt worden sein. Die Bewerbung muss über das Bewerbungsformular im Internet bis spätestens zum 15. Februar 2024 bei der Münsterland e. V. eingereicht werden.

Informationen bei der Handwerkskammer Münster:
Hans-Dieter Weniger
Telefon: 0251/5203-120
E-Mail: hans-dieter.weniger@hwk-muenster.de

Weitere Informationen zum Innovationspreis Münsterland